Vorsorgevollmacht: Alles, was Sie wissen müssen – Inklusive Muster
Eine Vorsorgevollmacht ist ein zentrales Dokument, um im Fall Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit (z. B. durch Krankheit, Unfall oder Demenz) rechtlich abgesichert zu sein. Sie ermöglicht einer vertrauenswürdigen Person, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen – sei es in Gesundheitsfragen, finanziellen Angelegenheiten oder persönlichen Belangen. Hier erfahren Sie, wie Sie eine wirksame Vorsorgevollmacht erstellen und worauf Sie achten müssen.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?
- Vermeidung eines Betreuungsverfahrens: Ohne Vollmacht muss das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen – ein langwieriger und intransparenter Prozess.
- Selbstbestimmung: Sie entscheiden selbst, wer Sie vertritt – nicht das Gericht.
- Schnelle Handlungsfähigkeit: Bevollmächtigte können sofort handeln (z. B. bei medizinischen Notfällen oder Bankgeschäften).
- Vertrauensschutz: Nur autorisierte Personen erhalten Zugriff auf Ihre persönlichen Daten.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Die Vollmacht kann folgende Bereiche abdecken:
- Gesundheit und Pflege:
- Einwilligung in medizinische Behandlungen.
- Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen.
- Wahl des Pflegeheims oder Betreuungspersonals.
- Finanzen und Vermögen:
- Verwaltung von Bankkonten, Immobilien oder Versicherungen.
- Bezahlung von Rechnungen und Vertragsabschlüsse.
- Behördengänge und Vertretung:
- Kommunikation mit Ämtern, Rentenversicherung oder Gerichten.
- Persönliche Angelegenheiten:
- Regelung des Postverkehrs, Umgang mit Haustieren, Organisation des Haushalts.
Wie erstelle ich eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht?
1. Wählen Sie eine vertrauenswürdige Person
- Die Person sollte Ihre Werte und Wünsche kennen.
- Benennen Sie ggf. eine Ersatzperson, falls der Hauptbevollmächtigte ausfällt.
2. Legen Sie den Umfang der Befugnisse fest
- Generelle Formulierung:
„Ich bevollmächtige [Name] in allen meine Person und mein Vermögen betreffenden Angelegenheiten.“ - Eingeschränkte Befugnisse:
„Die Vollmacht gilt nur für medizinische Entscheidungen.“
3. Formelle Anforderungen
- Schriftform: Eine handschriftliche Unterschrift ist Pflicht.
- Notarielle Beglaubigung:
- Empfohlen bei umfassenden Vollmachten (z. B. Immobiliengeschäfte).
- Verpflichtend, wenn die Vollmacht beim Grundbuchamt eingetragen werden soll.
- Hinweis: Eine notarielle Beurkundung kostet ca. 80–150 €.
4. Hinterlegen und kommunizieren
- Geben Sie Kopien an den Bevollmächtigten, Hausarzt, Banken und nahe Angehörige.
- Informieren Sie die Person über Ihre Wünsche (z. B. im Rahmen einer Patientenverfügung).
Kostenlose Vorlage: Vorsorgevollmacht
**Vorsorgevollmacht**
Ich, [Vollständiger Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse],
ermächtige hiermit [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse],
in allen meine Person und mein Vermögen betreffenden Angelegenheiten zu handeln,
sobald ich hierzu selbst nicht mehr in der Lage bin.
**Umfang der Befugnisse**:
- [ ] Gesundheitsfürsorge (einschließlich Einwilligung in Operationen)
- [ ] Finanzangelegenheiten (Kontoverwaltung, Vertragsabschlüsse)
- [ ] Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
- [ ] Sonstiges: _________________________
**Besondere Wünsche**:
[z. B. „Lebenserhaltende Maßnahmen sind nur zu ergreifen, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht.“]
**Ersatzbevollmächtigte(r)**: [Name und Adresse, falls der Hauptbevollmächtigte ausfällt] **Gültigkeit**: Diese Vollmacht tritt ein, sobald ich entscheidungsunfähig bin und gilt bis zum Widerruf. Ort, Datum: _________________________ Unterschrift: _________________________
Häufige Fragen (FAQ)
1. Unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht von der Patientenverfügung?
- Ja: Die Patientenverfügung regelt konkrete medizinische Wünsche (z. B. keine künstliche Beatmung).
- Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer diese Wünsche durchsetzt.
2. Kann ich die Vollmacht widerrufen?
- Ja, jederzeit durch schriftliche Erklärung oder Vernichtung des Dokuments.
3. Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
- Das Gericht bestellt einen gesetzlichen Betreuer, der oft ein Fremder ist.
4. Gilt die Vollmacht im Ausland?
- Innerhalb der EU meist anerkannt. Für Nicht-EU-Länder ist oft eine beglaubigte Übersetzung nötig.
5. Kann der Bevollmächtigte gegen meinen Willen handeln?
- Nein. Er ist an Ihre schriftlichen und mündlich geäußerten Wünsche gebunden.
Praxistipps
- Kombinieren Sie die Vollmacht mit einer Patientenverfügung: Für maximale Klarheit.
- Aktualisieren Sie regelmäßig: Bei Änderungen der Lebensumstände (z. B. Scheidung, Tod des Bevollmächtigten).
- Nutzen Sie das Zentralregister: Hinterlegen Sie die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (Kosten: ca. 15 €).
Zusammenfassung
Eine Vorsorgevollmacht ist die beste Absicherung für den Ernstfall. Sie gibt Ihnen die Kontrolle über Ihr Leben, selbst wenn Sie einmal nicht mehr entscheiden können. Mit einer klaren, rechtssicheren Vollmacht schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor Stress und Unsicherheit.

FAQ: Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, für Sie zu handeln und Entscheidungen zu treffen, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten (z.B. durch Krankheit oder Unfall).
Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, selbst zu bestimmen, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie es nicht mehr können. Sie verhindert in vielen Fällen die gerichtliche Bestellung eines Betreuers.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?
- Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheiden darf.
- Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten idealerweise zusammen erstellt werden.
Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann eine Vorsorgevollmacht erteilen. Zum Zeitpunkt der Erstellung müssen Sie geistig in der Lage sein, die Bedeutung und Tragweite Ihrer Entscheidung zu verstehen.
Wen kann ich als Bevollmächtigten einsetzen?
Sie sollten Personen bevollmächtigen, denen Sie vollständig vertrauen und die bereit und in der Lage sind, diese Verantwortung zu übernehmen. Dies können Familienmitglieder, Freunde oder andere Vertrauenspersonen sein.
Welche Bereiche kann eine Vorsorgevollmacht umfassen?
- Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit
- Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten
- Vermögenssorge und Behördenangelegenheiten
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Vertretung vor Gericht
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?
Eine notarielle Beurkundung ist nicht in allen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert, besonders wenn:
- Immobiliengeschäfte umfasst sein sollen
- größere Vermögenswerte verwaltet werden sollen
- die Vollmacht im Rechtsverkehr breite Akzeptanz finden soll
Wo sollte ich meine Vorsorgevollmacht aufbewahren?
Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf. Der Bevollmächtigte sollte wissen, wo die Vollmacht zu finden ist. Zusätzlich können Sie die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren lassen.
Kann ich die Vorsorgevollmacht widerrufen oder ändern?
Ja, solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen oder ändern. Informieren Sie alle Beteiligten über den Widerruf und fordern Sie alle ausgehändigten Exemplare zurück.
Ab wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?
Die Vollmacht wird in der Regel erst wirksam, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie können aber auch festlegen, dass die Vollmacht sofort mit der Unterzeichnung wirksam wird.
Wie wird festgestellt, ob ich entscheidungsunfähig bin?
In der Regel wird die Entscheidungsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt. Sie können in Ihrer Vollmacht konkrete Bedingungen für das Wirksamwerden festlegen.