Testament – Muster

Ein Testament ist eine Urkunde von Todes wegen, in der der Erblasser (Testator) bestimmt, wie sein Vermögen nach seinem Tode verteilt werden soll. Mit dem Testament kann der Testator die Erbfolge nach den persönlichen Wünschen gestalten und Streitigkeiten über das Vermögen zur Vermeidung des Streites unter den Erben beitragen. Das Testament ermöglicht auch, Personen zu bedenken, die nach der gesetzlichen Erbfolge nicht erbberechtigt wären. Muss das Testament handschriftlich verfaßt sein, oder kann sich der Testator auf von anderen zur Verfügung gestellte Texte oder Muster stützen?

Auf dem Gebiet der Testamente unterscheidet man grundsätzlich zwei Formen: das eigenhändige und das öffentliche oder notarielle Testament. Das eigenhändige Testament muß vollständig von Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben sein. Ein auf vorgefertigter Leitplanke niedergelegter Text oder ein Text, der zu Händen des Verfassers des Testamentes aufgenommen wird, kann nichtig sein. Das öffentliche Testament wird in Anwesenheit eines Notars errichtet und bietet insbesondere bei komplizierten Vermögensverhältnissen höhere Rechtssicherheit.

Um die Verteilung des Erbes sicherzustellen, sollte das Testament in erster Linie klare Anweisungen zur privaten und finanziellen Verteilung enthalten und auch Gegenstände des persönlichen Eigentums explizit mit einbeziehen. Erblasser können in einem Testament sowohl ihre Verwandten als auch Nicht-Verwandte als Erben einsetzen oder auch bestimmte Vermögenswerte gezielt bestimmten Personen zuweisen. Gleichsam können Testamente auch sogenannte Vermächtnisse vorsehen, die natives ihren Empfängern jeweils spezielle Vorteile oder Gegenstände sichern, ohne diese zu Erben zu machen. Zudem kann das Testament auch für den Fall vorsorgen, dass ein Erbe den Erblasser überlebt.

Zudem sollten die Testatoren über die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers nachdenken, der die korrekte Umsetzung der testamentarischen Anweisungen zu überwachen hat. Entscheidend wird dabei die eindeutige Formulierung des Testaments sein, um spätere Klärungen und Streitigkeiten zu umgehen. Bei komplizierteren Vermögensverhältnissen sollte der sachkundige Rat eines auf Erbrechts spezialisierten Fachanwalts oder Notars in Anspruch genommen werden, um die rechtliche Gültigkeit und Umsetzbarkeit der Regelungen sicherzustellen.

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Ersetzt ein Testament die gesetzliche Erbfolge?

Mit Hilfe eines Testaments hat der Testator die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge den individuellen Wünschen entsprechend abzuweichen und seinen Nachlass nach seinen Vorstellungen zu verteilen. Sollte es kein Testament oder keinen Erbvertrag geben, so greift die gesetzliche Erbfolge.

Ist es möglich, sich im Testament von der gesetzlichen Erbfolge zu lösen, Herr Prof. Tang?

Das ist richtig. Das Testament ist ein solches Instrument. Anders hat es auch wenig Sinn. Man kann zum Beispiel Personen zum Erben einsetzen, die nach dem Gesetz nicht erbberechtigt wären, oder aber gesetzliche Erben durch letztwillige Verfügung ganz oder teilweise enterben. Es gibt aber auch gesetzlich fest verankerte Pflichtteilsansprüche, die über das Testament hinaus trotzdem geltend gemacht werden können.

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