Anforderung Unbedenklichkeitsbescheinigung – PDF/WORD -Vorlage

Es handelt sich bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung um ein von Finanzbehörden ausgestelltes formales Dokument, welches mit seiner Unterschrift versichert, dass bei einer Person oder einem Unternehmen keinerlei Rückstände in Form offener Steuerforderungen oder öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen bestehen. Bei Immobilienverkäufen, öffentlichen Ausschreibungen und bei den meisten Genehmigungsverfahren wird die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgeschrieben. Hier können die Bürger und Unternehmen eine PDF-Datei zum Ausdruck einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt kostenlos erhalten.

Hier ist eine professionelle Vorlage für die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung) beim Finanzamt, inklusive Erklärungen, Checklisten und rechtlichen Hinweisen:


Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen: Vorlage & Leitfaden

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass keine öffentlichen Steuerschulden (z. B. Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer) für eine Immobilie oder ein Grundstück bestehen. Sie wird häufig bei Grundstücksverkäufen, Erbschaften oder Schenkungen benötigt. So stellen Sie den Antrag korrekt:


Vorlage: Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

(Per Einschreiben an das zuständige Finanzamt)

Ihr Name
Ihre Adresse
PLZ, Ort
Datum

Finanzamt [Name des für die Immobilie zuständigen Finanzamts]
Adresse
PLZ, Ort

Betreff: Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für [Grundstück/Erbschaft/Schenkung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 22 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) bzw. § 21 ErbStG (Erbschaftsteuergesetz) für folgendes Objekt:

Angaben zum Grundstück/Erbfall:

  • Grundbuchdaten:
  • Gemarkung/Flur/Flurstück: [Nummern]
  • Adresse: [Straße, PLZ, Ort]
  • Grundbuchblatt: [Nr. XXX, Standesamt XYZ]
  • Eigentümer:in: [Name, Geburtsdatum, letzte Anschrift]
  • Art der Transaktion: [Veräußerung, Erbschaft, Schenkung]
  • Kaufpreis/Verkehrswert: [XXX.XXX €]

Ich versichere, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind und keine steuerlichen Verpflichtungen (z. B. offene Grunderwerbsteuer) bestehen.

Anlagen:

  • [✔️] Grundbuchauszug (aktuell, beglaubigt)
  • [✔️] Kaufvertragsentwurf oder Erbschein
  • [✔️] Werteermittlung (z. B. Gutachten, Bodenrichtwert)
  • [✔️] Personalausweiskopie des/der Antragstellers:in

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name]


Checkliste: Wann wird die Bescheinigung benötigt?

  1. Grunderwerbsteuer:
  • Bei Verkauf einer Immobilie, um sicherzustellen, dass keine Steuerschulden aus früheren Transaktionen bestehen.
  1. Erbschaftsteuer:
  • Zur Bestätigung, dass Erbschaftsteuer für geerbtes Eigentum beglichen wurde.
  1. Schenkung:
  • Um nachzuweisen, dass Schenkungsteuer gezahlt oder nicht anfiel.

Wichtige Hinweise

  • Zuständiges Finanzamt:
  • Für Immobilien: Finanzamt am Standort der Liegenschaft.
  • Für Erbschaften: Letztes Finanzamt des/der Verstorbenen.
  • Kosten:
  • Die Bescheinigung ist kostenfrei, sofern keine Prüfung nötig ist. Bei komplexen Fällen: bis 150 €.
  • Bearbeitungszeit:
  • Ca. 2–4 Wochen (bei vollständigen Unterlagen).

Mustertext für Eilantrag

„Aufgrund eines notariellen Verkaufstermins am [TT.MM.JJJJ] bitte ich um priorisierte Bearbeitung meines Antrags. Für Rückfragen stehe ich unter [Telefonnummer] zur Verfügung.“


FAQ: Anforderung Unbedenklichkeitsbescheinigung

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das von einer Behörde ausgestellt wird und bestätigt, dass gegen den Antragsteller keine steuerlichen oder anderen rechtlichen Bedenken vorliegen. Das Dokument wird häufig vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt, dass alle Steuerpflichten erfüllt wurden und keine Steuerrückstände bestehen.

Wofür wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in verschiedenen Situationen benötigt, insbesondere:

  • Bei Vergabe öffentlicher Aufträge als Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit
  • Bei Unternehmensverkäufen oder -übertragungen
  • Bei Gewerbeanmeldungen oder -ummeldungen
  • Zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen
  • Bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
  • Für die Erteilung bestimmter Lizenzen oder Genehmigungen
  • Bei internationalen Geschäftsbeziehungen

Wie kann ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt in der Regel schriftlich. Folgende Schritte sind zu beachten:

  1. Schriftlichen Antrag an das zuständige Finanzamt richten
  2. Steueridentifikationsnummer und/oder Steuernummer angeben
  3. Den Verwendungszweck der Bescheinigung nennen
  4. Bei Unternehmen: Firmenname, Rechtsform und Anschrift angeben
  5. Eigene Kontaktdaten für Rückfragen beifügen
  6. Antrag unterschreiben

In einigen Bundesländern ist auch eine elektronische Beantragung über das ELSTER-Portal möglich.

Welche Angaben enthält eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine typische Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält folgende Informationen:

  • Name und Anschrift des Antragstellers bzw. des Unternehmens
  • Steueridentifikationsnummer und/oder Steuernummer
  • Bestätigung, dass zum Ausstellungszeitpunkt keine fälligen Steuerschulden vorliegen
  • Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer
  • Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde
  • Hinweis auf den Verwendungszweck, falls dieser im Antrag angegeben wurde

Wie lange dauert die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Bearbeitungszeit für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt in der Regel 1-3 Wochen. Die Dauer kann jedoch abhängig von der Arbeitsbelastung des zuständigen Finanzamts und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen variieren. In dringenden Fällen empfiehlt es sich, den Eilbedarf im Antrag zu vermerken oder telefonisch nachzufragen.

Was kostet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt ist in der Regel gebührenfrei. Es können jedoch je nach Verwendungszweck und zuständiger Behörde Verwaltungsgebühren anfallen. Falls andere Behörden als das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, können deren eigene Gebührenordnungen gelten.

Wie lange ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gültig?

Die Gültigkeitsdauer einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach ausstellender Behörde und Verwendungszweck. In der Regel gilt sie für drei bis sechs Monate ab Ausstellungsdatum. Bei manchen Ausschreibungen oder Verfahren können spezielle Anforderungen an die Aktualität der Bescheinigung gestellt werden. Die genaue Gültigkeitsdauer ist der Bescheinigung selbst zu entnehmen.

Was tun, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erteilt wird?

Wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erteilt wird, liegt dies meist an offenen Steuerforderungen oder nicht eingereichten Steuererklärungen. In diesem Fall sollten Sie:

  1. Klären Sie mit dem Finanzamt, welche konkreten Verpflichtungen noch offen sind
  2. Begleichen Sie offene Forderungen oder stellen Sie einen Stundungsantrag
  3. Reichen Sie fehlende Steuererklärungen nach
  4. Nach Klärung der Sachlage erneut einen Antrag stellen
  5. Bei Unklarheiten eventuell einen Steuerberater hinzuziehen

Rechtliche Grundlage

  • § 22 GrEStG: Unbedenklichkeitsbescheinigung für Grunderwerbsteuer.
  • § 21 ErbStG: Bescheinigung für Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Tipps zur Vermeidung von Verzögerungen

  • Notarielle Hilfe: Lassen Sie den Antrag vom Notar vorbereiten, wenn er Teil des Kaufprozesses ist.
  • Vollmacht einreichen: Bei Antrag durch Dritte (z. B. Makler) eine Vollmacht beifügen.
  • Ausländische Fälle: Bei internationalen Transaktionen ggf. eine beglaubigte Übersetzung der Dokumente anfordern.

Mit dieser Vorlage vermeiden Sie bürokratische Hürden. Bei komplexen Sachverhalten (z. B. Erbengemeinschaften) empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder Notar.