Antrag Kindergeld – PDF/WORD -Vorlage und Informationen
Hier ist eine umfassende Vorlage und Anleitung für den Antrag auf Kindergeld in Deutschland, inklusive Mustertext, Checklisten und rechtlichen Hinweisen:

Kindergeld beantragen: Vorlage, Fristen & Tipps
Kindergeld steht Eltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern für Kinder bis mindestens 18 Jahre zu (unter bestimmten Bedingungen bis 25). Die Antragstellung erfolgt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. So gehen Sie vor:
Kindergeld-Antrag: Mustertext
Schreiben an die Familienkasse (per Post oder online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit):
Ihr Name
Ihre Adresse
PLZ, Ort
Datum
Familienkasse [Standort – z. B. Nürnberg]
Bundesagentur für Arbeit
[Adresse je nach Bundesland]*
(Beispiel für Bayern: BA Service-Haus 90327 Nürnberg)
Betreff: Antrag auf Kindergeld für [Name des Kindes]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Kindergeld für mein Kind/meine Kinder:
Angaben zum Kind
- Name: [Vorname Nachname]
- Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
- Geburtsort: [Ort, Land]
- Wohnadresse: [Straße, PLZ, Ort]
- In Ausbildung/Studium?: [Ja/Nein]
- Bei über 18-Jährigen: [Schul-/Ausbildungsnachweis beifügen].
- Weitere Kinder:
- [Name, Geburtsdatum, ggf. Ausbildungsstatus]
Angaben zum Antragsteller
- Name: [Vorname Nachname]
- Versicherungsnummer: [DE1234567890]
- IBAN für Überweisung: [DEXX XXXX XXXX XXXX XX]
Ich versichere, dass mir das Kindergeld für o. g. Kind(er) nicht durch eine andere Person beantragt oder ausgezahlt wird.
Anlagen:
- [✔️] Geburtsurkunde des Kindes
- [✔️] Meldebescheinigung des Kindes
- [✔️] Bei über 18-Jährigen: Schul-/Ausbildungsbescheinigung
- [✔️] ggf. Aufenthaltserlaubnis (bei ausländischem Kind)
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name]
Wichtige Hinweise & Dokumente
- Fristen:
- Kindergeld kann rückwirkend bis zu 6 Monate beantragt werden.
- Antrag stellen sofort nach Geburt (spätestens vor dem 6. Lebensmonat).
- Notwendige Unterlagen:
- Für jedes Kind: Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie).
- Bei getrennten Eltern: Sorgerechtsnachweis.
- Ausländische Dokumente: Amtlich übersetzte Version.
- Auszahlung:
- Kindergeldhöhe 2024: 1. Kind: 250 €, 2. Kind: 250 €, 3. Kind: 250 €, ab 4. Kind: 250 €.
- Auszahlung monatlich an den 15. eines Monats.
FAQ: Antrag Kindergeld
Wie und wo kann ich Kindergeld beantragen?
Kindergeld können Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dies ist auf folgenden Wegen möglich:
- Schriftlich durch Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars per Post
- Online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit
- Persönlich bei Ihrer zuständigen Familienkasse (Terminvereinbarung empfohlen)
Die Zuständigkeit der jeweiligen Familienkasse richtet sich nach Ihrem Wohnort. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen ist häufig der Dienstherr zuständig.
Welche Unterlagen werden für den Kindergeldantrag benötigt?
Für einen vollständigen Kindergeldantrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Hauptvordruck)
- Anlage Kind (für jedes Kind separat)
- Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsnachweis (bei Erstantrag)
- Bei Kindern über 18 Jahren: Nachweise über Schul-/Berufsausbildung oder Studium
- Bei ausländischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel/Arbeitserlaubnis
- Bei Adoption: Adoptionsurkunde
- Bei Wohnsitz im Ausland: Bescheinigungen je nach internationaler Regelung
Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung eingereicht werden.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Die Höhe des Kindergeldes ist gesetzlich festgelegt und wird regelmäßig angepasst. Derzeit (Stand 2025) beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro monatlich. Der Betrag ist für alle Kinder einheitlich und nicht mehr nach der Anzahl der Kinder gestaffelt, wie es früher der Fall war.
Ab wann und wie lange wird Kindergeld gezahlt?
Kindergeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Geburt gezahlt und kann rückwirkend für maximal sechs Monate vor dem Eingang des Antrags bei der Familienkasse gewährt werden. Die Zahlung erfolgt regulär bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.
Eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Während der Schul- oder Berufsausbildung bis maximal zum 25. Lebensjahr
- Während eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres bis zum 25. Lebensjahr
- Bei Arbeitslosigkeit des Kindes bis zum 21. Lebensjahr
- Bei Kindern mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, ohne Altersbegrenzung
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich. Der genaue Zahlungstermin richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer:
- Endziffer 0: Auszahlung am Anfang des Monats
- Endziffern 1-9: Auszahlung im Laufe des Monats
Das Kindergeld wird direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.
Muss ich Änderungen meiner Verhältnisse mitteilen?
Ja, Sie sind verpflichtet, der Familienkasse alle Änderungen, die für den Kindergeldanspruch relevant sein könnten, unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehören:
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit des Kindes
- Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums
- Eheschließung des Kindes
- Umzug ins Ausland
- Änderung der Bankverbindung
- Änderung des Sorgerechts
Bei Verletzung dieser Mitteilungspflicht kann es zu Rückforderungen kommen und unter Umständen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei unterschiedliche Formen der steuerlichen Entlastung für Familien:
- Kindergeld ist eine monatliche Zahlung an die Berechtigten und wird auf Antrag gewährt.
- Der Kinderfreibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen und wird vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuererklärung, ob das gezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung). Bei höherem Einkommen ist oft der Kinderfreibetrag vorteilhafter.
Tipps für eine schnelle Bearbeitung
- Online-Antrag: Nutzen Sie das Formular KG1 auf www.arbeitsagentur.de.
- Korrekte IBAN: Fehler verzögern die Auszahlung.
- Nachsendeservice: Bei Umzug sofort die neue Adresse melden.
Rechtliche Grundlagen
- § 62 EStG (Einkommensteuergesetz)
- § 4 BKGG (Bundeskindergeldgesetz)
Mustertext für nachträgliche Beantragung
„Ich beantrage Kindergeld rückwirkend ab [TT.MM.JJJJ]. Grund der verspäteten Antragstellung: [z. B. „Unwissenheit über den Anspruch“].“
Hinweis: Bei Verwendung dieser Vorlage passen Sie die [ ]-Felder an Ihre Situation an. Bei komplexen Fällen (z. B. Pflegekinder) empfiehlt sich eine Beratung durch die Familienkasse.