Vollmacht Abholung Medikamente

Hier ist eine kostenlose PDF-Vorlage für eine Vollmacht zur Abholung von Medikamenten, Rezepten oder Befunden, um eine vertrauenswürdige Person zu autorisieren, diese in Apotheken, Arztpraxen oder Krankenhäusern abzuholen. Passen Sie den Text an und prüfen Sie die Anforderungen der jeweiligen Einrichtung!


Vollmacht zur Abholung von Medikamenten, Rezepten oder Befunden – Mustertext

Vollmachtgeber/in:
Name: _________________
Geburtsdatum: __________
Adresse: _______________
Krankenversicherung: ____ (optional)

Bevollmächtigte/r:
Name: _________________
Geburtsdatum: __________
Adresse: _______________
Verwandtschaftsverhältnis: __ (z. B. Partner, Kind, Freund)

Umfang der Vollmacht:
Ich, [Name des Vollmachtgebers], bevollmächtige hiermit [Name des Bevollmächtigten],

  • Medikamente auf Basis meiner Rezepte in folgenden Apotheken abzuholen: ___________,
  • ärztliche Rezepte oder Überweisungsscheine für mich entgegenzunehmen,
  • Befunde (z. B. Laborergebnisse, Röntgenberichte) bei Ärzten oder Kliniken abzuholen,
  • erforderliche Unterschriften zu leisten,
  • Kosten zu begleichen (sofern vorgesehen),
  • Kommunikation mit medizinischem Personal in meinem Namen zu führen.

Konkrete Befugnisse (optional):
[Beispiel: Die Vollmacht gilt nur für folgende Ärzte/Apotheken: ___]
[Beispiel: Ausschluss der Abholung von Betäubungsmitteln (BTM-Rezepten).]

Gültigkeit:
Diese Vollmacht gilt:

  • Einmalig am [Datum]
  • Regelmäßig bis zum [Datum]
  • Dauerhaft bis auf Widerruf

Ort, Datum: __________
Unterschrift Vollmachtgeber/in: _____________


Wichtige Hinweise:

  1. Apotheken/Ärzte prüfen:
  • Einige Apotheken oder Praxen verlangen eigene Formulare oder eine beglaubigte Vollmacht – klären Sie dies im Voraus!
  • Bei Betäubungsmitteln (BTM) gelten spezielle Regelungen (oft nur mit notarieller Beglaubigung möglich).
  1. Datenschutz:
  • Der Bevollmächtigte erhält Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten. Bevollmächtigen Sie nur absolut vertrauenswürdige Personen!
  1. Notarielle Beglaubigung:
  • In der Regel nicht erforderlich, kann aber bei strengen Einrichtungen oder für BTM-Rezepte verlangt werden.
  1. Dokumente für die Abholung:
  • Original-Vollmacht (unterschrieben),
  • Ausweis des Bevollmächtigten (Personalausweis/Reisepass),
  • Kopie der Versichertenkarte des Vollmachtgebers (falls gefordert).
  1. Widerruf:
  • Die Vollmacht kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Informieren Sie die betroffenen Apotheken, Ärzte und den Bevollmächtigten.

PDF-Vorlage erstellen:

  1. Kopieren Sie den Mustertext in ein Textprogramm (Word, Google Docs).
  2. Ergänzen Sie Namen, Adressen und medizinische Einrichtungen.
  3. Speichern Sie das Dokument als PDF („Drucken > Als PDF speichern“).
  4. Drucken Sie es aus und unterschreiben Sie handschriftlich.
  5. Optional: Lassen Sie die Unterschrift beim Bürgeramt oder Notar beglaubigen.

⚠️ Achtung:

  • Rechtliche Verbindlichkeit: Dies ist eine allgemeine Vorlage. Manche Einrichtungen akzeptieren nur hauseigene Formulare – immer vorab anfragen!
  • BTM-Rezepte: Für die Abholung von Betäubungsmitteln (z. B. starke Schmerzmittel) sind strengere Nachweise nötig (ggf. Anwalt konsultieren).
  • Notfallmedikamente: Klären Sie, ob der Bevollmächtigte in Notfällen handeln darf (z. B. lebenswichtige Medikamente).

Tipp: Nutzen Sie Tools wie Adobe Acrobat Reader oder DocHub, um die Vorlage digital auszufüllen und mit einer elektronischen Signatur zu versehen.


Download: Hier klicken, um eine PDF-Vorlage herunterzuladen (fiktiver Link – nutzen Sie den Mustertext oben).

Bei Unsicherheit (z. B. bei psychiatrischen Medikamenten oder internationalen Rezepten) kontaktieren Sie direkt Ihre Arztpraxis oder einen Rechtsexperten!

FAQ: Vollmacht für die Abholung von Medikamenten, Rezepten oder Befunden

Allgemeine Fragen

Was ist eine Vollmacht für die Abholung von Medikamenten, Rezepten oder Befunden?

Eine Vollmacht ist ein Dokument, das einer anderen Person die rechtliche Befugnis erteilt, in Ihrem Namen zu handeln. In diesem Fall ermächtigt die Vollmacht eine Person, Ihre Medikamente, Rezepte oder medizinische Befunde von Ihrer Apotheke, Arztpraxis oder medizinischen Einrichtung abzuholen.

Warum benötige ich eine solche Vollmacht?

Eine Vollmacht ist notwendig, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Ihre Medikamente, Rezepte oder Befunde persönlich abzuholen und dies einer Vertrauensperson überlassen möchten. Dies kann aufgrund von Krankheit, eingeschränkter Mobilität, beruflichen Verpflichtungen oder anderen persönlichen Umständen der Fall sein.

Wer kann eine solche Vollmacht erteilen?

Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann eine Vollmacht erteilen. Der Vollmachtgeber (Sie) muss in der Lage sein, die Bedeutung und Tragweite der Vollmacht zu verstehen.

Wer kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden?

Sie können jede volljährige und vertrauenswürdige Person als Bevollmächtigten einsetzen. Dies können Familienmitglieder, Freunde oder andere Vertrauenspersonen sein.

Erstellung und Gültigkeit

Wie erstelle ich eine Vollmacht?

Eine Vollmacht kann formlos schriftlich erstellt werden. Sie sollte jedoch folgende Angaben enthalten:

  • Ihre vollständigen Personalien (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • Die vollständigen Personalien des Bevollmächtigten
  • Umfang der Vollmacht (welche konkreten Handlungen erlaubt sind)
  • Datum und Ort der Ausstellung
  • Ihre Unterschrift

Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt werden?

Für die Abholung von Medikamenten, Rezepten oder Befunden ist in der Regel keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Es ist jedoch ratsam, sich vorab bei der betreffenden Apotheke oder Arztpraxis zu informieren, ob besondere Formanforderungen bestehen.

Wie lange ist eine Vollmacht gültig?

Die Gültigkeit kann individuell festgelegt werden:

  • Einmalige Vollmacht: nur für einen bestimmten Termin/Abholung
  • Befristete Vollmacht: für einen bestimmten Zeitraum
  • Unbefristete Vollmacht: bis auf Widerruf gültig

Wenn keine Befristung angegeben ist, gilt die Vollmacht in der Regel unbefristet.

Kann ich eine Vollmacht widerrufen?

Ja, Sie können eine Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und allen Stellen mitgeteilt werden, bei denen die Vollmacht vorgelegt wurde.

Praktische Anwendung

Welche Dokumente muss der Bevollmächtigte bei der Abholung vorlegen?

Der Bevollmächtigte sollte folgende Dokumente mitbringen:

  • Die unterzeichnete Vollmacht im Original
  • Seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung
  • Bei Rezepten: die elektronische Gesundheitskarte des Vollmachtgebers oder die Rezept-ID
  • Bei Privatrezepten: das Originalrezept

Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?

Ja, Sie können mehrere Personen bevollmächtigen. Sie können entscheiden, ob diese einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen.

Kann ich die Vollmacht auf bestimmte Medikamente oder Befunde beschränken?

Ja, Sie können den Umfang der Vollmacht einschränken, beispielsweise auf bestimmte Medikamente, Rezepte oder Befunde. Dies sollte explizit in der Vollmacht vermerkt werden.

Rechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte

Welche datenschutzrechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Mit einer Vollmacht erteilen Sie dem Bevollmächtigten Zugang zu persönlichen Gesundheitsdaten. Wählen Sie daher nur Personen, denen Sie vollständig vertrauen. Der Bevollmächtigte unterliegt keiner gesetzlichen Schweigepflicht, kann aber vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen?

Ja, Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser können unterschiedliche Anforderungen an eine Vollmacht stellen. Es empfiehlt sich, vorab die spezifischen Anforderungen zu erfragen.

Kann eine Apotheke oder Arztpraxis trotz Vollmacht die Herausgabe verweigern?

In seltenen Fällen kann eine Apotheke oder Arztpraxis trotz Vollmacht die Herausgabe verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Echtheit der Vollmacht bestehen oder besondere Umstände vorliegen (z.B. bei bestimmten kontrollierten Substanzen).

Besondere Situationen

Was gilt bei elektronischen Rezepten (E-Rezepten)?

Bei E-Rezepten benötigt der Bevollmächtigte in der Regel:

  • Die Vollmacht
  • Seinen Ausweis
  • Den Rezeptcode (ausgedruckt oder in der E-Rezept-App)
  • Ggf. die Gesundheitskarte des Vollmachtgebers

Was gilt bei der Abholung von Betäubungsmittelrezepten?

Bei Betäubungsmittelrezepten (BTM-Rezepten) gelten strengere Vorschriften. Hier sollte die Vollmacht besonders eindeutig formuliert sein. Manche Apotheken verlangen zusätzliche Nachweise oder behalten sich vor, telefonisch Rücksprache mit dem Vollmachtgeber zu halten.

Kann eine Vollmacht für die regelmäßige Abholung von Dauermedikation erteilt werden?

Ja, besonders für Patienten mit Dauermedikation kann eine längerfristige Vollmacht sinnvoll sein. Hierbei sollte der Zeitraum oder die Regelmäßigkeit in der Vollmacht vermerkt werden.

Mustervorlage

Muster einer einfachen Vollmacht

VOLLMACHT
zur Abholung von Medikamenten, Rezepten oder Befunden

Vollmachtgeber:
Name, Vorname: _______________________
Geburtsdatum: _______________________
Adresse: _______________________

Bevollmächtigte Person:
Name, Vorname: _______________________
Geburtsdatum: _______________________
Adresse: _______________________

Hiermit bevollmächtige ich die oben genannte Person, in meinem Namen folgende Handlungen vorzunehmen:
□ Abholung von verschreibungspflichtigen Medikamenten
□ Abholung von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten
□ Abholung von Rezepten
□ Abholung von medizinischen Befunden

□ Die Vollmacht gilt nur für folgende spezifische Medikamente/Befunde:
_______________________

□ Die Vollmacht gilt einmalig für den: _______________________
□ Die Vollmacht gilt vom _____________ bis zum _____________
□ Die Vollmacht gilt bis auf Widerruf

Ort, Datum: _______________________

Unterschrift des Vollmachtgebers: _______________________