Vollmacht Beantragung Kinderreisepass – PDF/WORD-Vorlage
Vollmacht für die Beantragung eines Kinderreisepasses: Alles, was Eltern wissen müssen
Die grundlegenden Anforderungen zur Beantragung eines Kinderreisepasses
Wenn Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen möchten, ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass beide sorgeberechtigten Elternteile persönlich beim zuständigen Bürgerbüro erscheinen müssen. Diese Regelung dient in erster Linie dem Schutz des Kindes und stellt sicher, dass die Ausstellung des Reisedokuments mit dem Einverständnis beider Sorgeberechtigten erfolgt.
Die gemeinsame Anwesenheit bei der Beantragung ist besonders dann zwingend erforderlich, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht für das Kind ausüben. Durch diese Maßnahme werden die Rechte beider Elternteile gewahrt und potenzielle Konflikte vermieden.
Was tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?
In der Praxis ist es jedoch nicht immer möglich, dass beide Elternteile gemeinsam einen Termin beim Bürgerbüro wahrnehmen können. Berufliche Verpflichtungen, Krankheit oder andere dringende Umstände können die persönliche Anwesenheit eines Elternteils verhindern. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber verschiedene Lösungswege vorgesehen:
Option 1: Vollmacht für den anderen Elternteil oder eine dritte Person
Die häufigste und unkomplizierteste Lösung ist die Ausstellung einer Vollmacht. Der nicht anwesende Elternteil kann dem anderen Elternteil oder auch einer dritten Person die Vollmacht erteilen, in seinem Namen die Beantragung des Kinderreisepasses vorzunehmen. Diese Vollmacht muss präzise formuliert sein und eindeutig die Zustimmung zur Beantragung des Reisepasses beinhalten.
Wir bieten Ihnen für diesen Zweck eine kostenlose PDF-Vorlage, die Sie einfach mit Ihren persönlichen Angaben versehen und ausdrucken können.
Option 2: Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, entfällt die Notwendigkeit der Zustimmung des anderen Elternteils. In diesem Fall muss jedoch ein entsprechender rechtsgültiger Nachweis vorgelegt werden, wie beispielsweise ein Sorgerechtsbeschluss des Familiengerichts oder eine Sorgerechtserklärung.
Option 3: Begründung der Unmöglichkeit der Anwesenheit
In besonderen Ausnahmefällen kann das Fehlen eines Elternteils durch eine schriftliche Erklärung begründet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anwesenheit aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich ist, beispielsweise bei längerer Krankheit, Aufenthalt im Ausland ohne absehbare Rückkehr oder wenn der Aufenthaltsort eines Elternteils unbekannt ist.
Wer kann bevollmächtigt werden?
Grundsätzlich kann jede volljährige Person bevollmächtigt werden, die die notwendigen Formalitäten und Anforderungen erfüllt. Dies kann sein:
- Der andere sorgeberechtigte Elternteil
- Ein naher Verwandter (Großeltern, Tante, Onkel)
- Ein Freund der Familie
- Eine andere Vertrauensperson
Der Bevollmächtigte muss sich beim Termin ausweisen können und sollte über alle relevanten Informationen zum Kind verfügen.
Welche Angaben muss eine gültige Vollmacht enthalten?
Eine rechtswirksame Vollmacht zur Beantragung eines Kinderreisepasses sollte folgende wesentliche Informationen umfassen:
- Vollständiger Name und Geburtsdatum des Kindes, für das der Reisepass beantragt wird
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Bevollmächtigten, der den Antrag stellen soll
- Eindeutige Erklärung des Vollmachtgebers, dass der Bevollmächtigte ausdrücklich berechtigt ist, den Kinderreisepass zu beantragen
- Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers (des nicht anwesenden Elternteils)
- Datum und Ort der Ausstellung der Vollmacht
- Optional, aber empfehlenswert: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers
Gültigkeitsdauer und Sicherheitsaspekte der Vollmacht
Um Missbrauch zu verhindern, sollte die Vollmacht ein konkretes Ablaufdatum haben. Es ist ratsam, die Gültigkeitsdauer der Vollmacht so kurz wie möglich zu halten, idealerweise nur für den Tag der Beantragung oder einen eng begrenzten Zeitraum.
Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich außerdem, in der Vollmacht genau zu spezifizieren, wofür sie verwendet werden darf – in diesem Fall ausschließlich für die Beantragung des Kinderreisepasses für das namentlich genannte Kind.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigt?
Neben der Vollmacht sind für die erfolgreiche Beantragung eines Kinderreisepasses folgende Dokumente erforderlich:
- Geburtsurkunde des Kindes (Original oder beglaubigte Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern zur Identifikation der sorgeberechtigten Elternteile
- Biometrisches Passfoto des Kindes, das den offiziellen Anforderungen entspricht
- Vollmacht, falls einer der sorgeberechtigten Elternteile nicht anwesend sein kann
- Sorgerechtsbeschluss bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat
- Antragsformular, das oft online verfügbar ist oder direkt beim Bürgeramt bezogen werden kann
- Gebühr für die Beantragung (die je nach Bundesland und Gemeinde variieren kann)
Je nach individueller Situation können weitere Unterlagen wie eine Meldebescheinigung, eine Einwilligung des anderen Elternteils oder andere Nachweise erforderlich sein.
Praktische Tipps für einen reibungslosen Ablauf
- Terminvereinbarung: Viele Bürgerämter arbeiten mit einem Terminvergabesystem. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, besonders in der Hauptreisezeit.
- Vorab informieren: Erkundigen Sie sich vor dem Termin beim zuständigen Bürgeramt, welche spezifischen Unterlagen benötigt werden.
- Vollständige Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt ausgefüllt mitbringen.
- Passfoto: Das biometrische Passfoto muss aktuell sein und den offiziellen Anforderungen entsprechen. Lassen Sie es am besten von einem Fotografen oder in einem Fotoautomaten erstellen, der die biometrischen Kriterien kennt.
- Kind mitnehmen: In der Regel muss das Kind bei der Beantragung anwesend sein, da die Identität überprüft werden muss.
Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung kein Problem
Die Beantragung eines Kinderreisepasses mag auf den ersten Blick mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden sein. Mit der richtigen Vorbereitung und den korrekten Unterlagen – insbesondere einer ordnungsgemäß ausgestellten Vollmacht, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können – lässt sich der Prozess jedoch reibungslos gestalten.
Nutzen Sie unsere kostenlose PDF-Vorlage für die Vollmacht, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind und die Beantragung des Reisepasses für Ihr Kind ohne Komplikationen erfolgen kann.

FAQ: Vollmacht für die Beantragung eines Kinderreisepasses
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Beantragung eines Kinderreisepasses und die Erteilung einer Vollmacht. Erfahren Sie, welche Unterlagen benötigt werden, welche Rolle die Sorgerechtsträger spielen und wie Sie eine rechtsgültige Vollmacht ausstellen.
1. Wer kann einen Kinderreisepass beantragen?
- Erziehungsberechtigte: Beide Eltern (oder alleinige Sorgeberechtigte) müssen den Antrag gemeinsam stellen.
- Minderjährige ab 10 Jahren: Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein, da eine Unterschrift erforderlich ist.
2. Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?
- Gültiger Kinderreisepass (falls vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes.
- Biometrisches Passfoto (hochwertig, ohne Rand, neutraler Hintergrund).
- Personalausweise/Reisepässe der Erziehungsberechtigten.
- Sorgerechtsnachweis (z. B. Geburtsurkunde der Eltern oder Sorgerechtserklärung).
- Ergänzend: Bei getrennt lebenden Eltern evtl. Sorgerechtsbeschluss oder Einverständniserklärung des anderen Elternteils.
3. Kann ein Dritter den Kinderreisepass beantragen?
Nein. Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist eine höchstpersönliche Angelegenheit. Mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil muss das Kind persönlich zum Termin begleiten. Eine Vollmacht für die Beantragung durch Dritte ist nicht zulässig.
4. Wie funktioniert eine Vollmacht für die Abholung des Kinderreisepasses?
Falls Sie den fertigen Reisepass nicht selbst abholen können:
- Vollmacht erstellen: Formulieren Sie klar, dass der Bevollmächtigte nur die Abholung durchführen darf.
- Unterschrift: Die Vollmacht muss von allen sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden.
- Einschränkung: Die Vollmacht gilt nur einmalig und sollte keine weiteren Vollmachten (z. B. für Korrekturen) umfassen, es sei denn, diese sind explizit erwähnt.
5. Was gilt bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern?
- Beide Elternteile benötigen:
- Gemeinsame Antragstellung oder eine notariell beglaubigte Vollmacht des abwesenden Elternteils.
- Bei Alleinsorge: Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses.
- Keine Einigung? Kontaktieren Sie das zuständige Bürgerbüro für individuelle Lösungen.
6. Können minderjährige Kinder allein einen Reisepass beantragen?
Nein. Bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Ab 10 Jahren muss das Kind jedoch bei der Beantragung anwesend sein und das Dokument unterschreiben.
7. Wie lange dauert die Beantragung?
- Bearbeitungszeit: 2–4 Wochen (abhängig vom Bürgerbüro).
- Express-Service: Gegen Aufpreis (ca. 32 €) verkürzt sich die Wartezeit auf 1–3 Tage.
8. Was kostet ein Kinderreisepass?
- Standard: 13 € (gültig bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres).
- Express: 32 € zusätzlich.
9. Was passiert, wenn das Kind älter als 12 Jahre ist?
Kinder ab 12 Jahren benötigen einen Reisepass (nicht mehr den Kinderreisepass). Hierfür gelten ähnliche Regeln, allerdings mit längerer Gültigkeit (bis 6 Jahre nach Ausstellung).
10. Braucht das Kind Fingerabdrücke?
- Kinderreisepass: Keine Fingerabdrücke erforderlich.
- Reisepass für Minderjährige (ab 6 Jahren): Fingerabdrücke werden gespeichert.
Tipp für internationale Reisen
Ein Kinderreisepass wird weltweit anerkannt. Beachten Sie jedoch, dass einige Länder zusätzlich eine Einverständniserklärung des nicht reisenden Elternteils verlangen, insbesondere bei Alleinreisen mit dem Kind.
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