Vollmacht widerrufen – ausfüllbare PDF-Vorlage


Warum eine Vollmacht widerrufen?

Ein Widerruf wird in folgenden Fällen notwendig:

  • Beendigung des Vertrauensverhältnisses: Der Bevollmächtigte erfüllt seine Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß.
  • Erlöschen des Zwecks: Die Vollmacht diente einem bestimmten Zeitraum oder Ereignis (z. B. Urlaub).
  • Rückkehr zur Selbstständigkeit: Der Vollmachtgeber kann wieder selbst handeln (z. B. nach Krankheit).
  • Missbrauch oder Pflichtverletzung: Der Bevollmächtigte hat gegen die Vereinbarung verstoßen.

Rechtliche Grundlage:

  • § 168 BGB: Das Recht zur jederzeitigen Kündigung einer Vollmacht.
  • § 172 BGB: Formvorschriften für den Widerruf.

So widerrufen Sie eine Vollmacht rechtskräftig

1. Schriftliche Widerrufserklärung

Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, um Beweissicherheit zu schaffen. Folgende Angaben sind Pflicht:

  • Vollmachtgeber: Name, Adresse, Geburtsdatum.
  • Bevollmächtigter: Name und Kontaktdaten.
  • Datum und Unterschrift: Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers.
  • Verweis auf die ursprüngliche Vollmacht: Genaue Bezeichnung (z. B. „Vollmacht vom 01.01.2023“).

2. Benachrichtigung des Bevollmächtigten

  • Einschreiben mit Rückschein: Senden Sie den Widerruf per Brief oder E-Mail.
  • Bestätigung einfordern: Der Bevollmächtigte sollte den Erhalt quittieren.

3. Rückgabe der Vollmachturkunde

Fordern Sie die Rückgabe der Originalvollmacht und aller Kopien. Bei Verlust erklären Sie dies schriftlich.

4. Information an Dritte

Informieren Sie Institutionen (z. B. Banken, Behörden, Ärzte), die von der Vollmacht wussten, über den Widerruf.


Kostenlose Widerrufsvorlage zum Download

Unsere PDF-Vorlage für den Vollmachts-Widerruf enthält alle rechtlich notwendigen Formulierungen. So nutzen Sie sie:

  1. Daten ergänzen: Tragen Sie Ihre und die Daten des Bevollmächtigten ein.
  2. Unterschreiben und ausdrucken: Senden Sie das Dokument per Einschreiben.

Beispieltext:
„Hiermit widerrufe ich die Vollmacht vom [Datum], die ich Herrn/Frau [Name] zur [konkrete Aufgabe, z. B. Abholung des Reisepasses] erteilt habe. Der Widerruf gilt ab sofort.“


Häufige Fragen zum Vollmachts-Widerruf

1. Kann ich die Vollmacht mündlich widerrufen?

Ja, aber ein schriftlicher Widerruf ist sicherer und vermeidet spätere Streitigkeiten.

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2. Was kostet der Widerruf?

Der Widerruf ist kostenlos. Nur bei notarieller Beglaubigung fallen Gebühren an (ca. 50–150 €).

3. Wann wird der Widerruf wirksam?

Sobald der Bevollmächtigte die Erklärung erhält – nicht erst bei Rückgabe der Vollmacht.

4. Was tun, wenn der Bevollmächtigte nicht kooperiert?

  • Einschreiben mit Rückschein als Beweis.
  • Rechtsanwalt konsultieren: Bei anhaltender Weigerung droht Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung.

5. Gilt der Widerruf rückwirkend?

Nein, der Widerruf wirkt nur ab dem Erhalt der Erklärung.


Checkliste für den Widerruf

  • □ Widerrufserklärung ausfüllen, unterschreiben und versenden.
  • □ Bevollmächtigten per Einschreiben benachrichtigen.
  • □ Institutionen über den Widerruf informieren.
  • □ Vollmachturkunde zurückfordern oder Verlust erklären.

Fazit: Klarheit und Sicherheit durch rechtzeitigen Widerruf

Ein Vollmachts-Widerruf ist Ihr gutes Recht und schützt Sie vor Missbrauch. Mit unserer Vorlage und den genannten Schritten können Sie die Vollmacht schnell und rechtskräftig beenden. Bei komplexen Fällen (z. B. Betreuungsverhältnisse oder Streitigkeiten) holen Sie rechtlichen Rat ein.

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FAQ: Vollmacht zurücknehmen


Was bedeutet es, eine Vollmacht zurückzunehmen?
Wenn Sie eine Vollmacht zurücknehmen (bzw. widerrufen), ziehen Sie eine erteilte Erlaubnis zurück. Die bevollmächtigte Person darf dann nicht länger in Ihrem Namen tätig werden.
Wann kann ich eine Vollmacht zurücknehmen?
Generell können Vollmachten so lange zurückgenommen werden wie Sie geschäftsfähig sind. Das gilt auch für Vollmachten, die als „unwiderruflich“ bezeichnet wurden. Es gibt jedoch auch (wenige) Ausnahmen (etwa bei bestimmten Vollmachten im Unternehmensrecht).
In welcher Form ist der Widerruf zu erklären?
Ein Widerruf sollte aus Beweisgründen schriftlich erklärt werden, auch wenn ein mündlicher Widerruf im Prinzip auch ausreichend ist. Bei notariell beurkundeten Vollmachten sollte der Widerruf ebenfalls notariell beurkundet werden.
Welche Personen / Stellen muss ich über den Widerruf informieren?
Die bevollmächtigte Person
Andere Personen oder Stellen, die von der Vollmacht Kenntnis haben, also insbesondere Banken, Behörden, Ärzte, Pflegeheime
Bei Vorsorgevollmachten: das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR), wenn die Vollmacht dort registriert ist
Bei Handelsregistervollmachten: das zuständige Handelsregister

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Was sollte ein Widerrufsschreiben enthalten?
Ihren vollständigen Namen und Adresse
Die Namen und Adresseschon der bevollmächtigten Person
Eine klare Erklärung, dass Sie die Vollmacht zurücknehmen

Bezugnahme auf die ursprüngliche Vollmacht (Datum, Art der Vollmacht)Aufforderung zur Rückgabe aller VollmachtsdokumenteDatum und Ihre UnterschriftMuss ich Gründe für den Widerruf angeben?Nein, Sie müssen keine Gründe für den Widerruf angeben. Die Entscheidung, eine Vollmacht zu widerrufen, liegt allein bei Ihnen als Vollmachtgeber.Wie kann ich sicherstellen, dass die Vollmacht nicht mehr genutzt wird?Fordern Sie alle Originalvollmachten und Kopien zurückInformieren Sie alle beteiligten Stellen schriftlich über den WiderrufLassen Sie sich den Erhalt des Widerrufs bestätigenBei Bankvollmachten: Informieren Sie die Bank umgehendBei Vorsorgevollmachten: Lassen Sie die Registrierung im ZVR löschenWas sind die Besonderheiten beim Widerruf einer Vorsorgevollmacht?Den Widerruf im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassenAlle Personen informieren, die eine Ausfertigung oder Kopie besitzenErwägen, eine neue Vorsorgevollmacht für eine andere Vertrauensperson zu erstellen
Bezugnahme auf die ursprüngliche Vollmacht (Datum, Art der Vollmacht)
Aufforderung zur Rückgabe aller Vollmachtsdokumente
Datum und Ihre Unterschrift
Fordern Sie alle Originalvollmachten und Kopien zurück
Informieren Sie alle beteiligten Stellen schriftlich über den Widerruf
Lassen Sie sich den Erhalt des Widerrufs bestätigen
Bei Bankvollmachten: Informieren Sie die Bank umgehend
Bei Vorsorgevollmachten: Lassen Sie die Registrierung im ZVR löschen
Den Widerruf im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen
Alle Personen informieren, die eine Ausfertigung oder Kopie besitzen
Erwägen, eine neue Vorsorgevollmacht für eine andere Vertrauensperson zu erstellen

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