Vollmacht widerrufen – So kündigen Sie eine Vollmacht rechtskräftig


Warum eine Vollmacht widerrufen?

Ein Widerruf wird in folgenden Fällen notwendig:

  • Beendigung des Vertrauensverhältnisses: Der Bevollmächtigte erfüllt seine Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß.
  • Erlöschen des Zwecks: Die Vollmacht diente einem bestimmten Zeitraum oder Ereignis (z. B. Urlaub).
  • Rückkehr zur Selbstständigkeit: Der Vollmachtgeber kann wieder selbst handeln (z. B. nach Krankheit).
  • Missbrauch oder Pflichtverletzung: Der Bevollmächtigte hat gegen die Vereinbarung verstoßen.

Rechtliche Grundlage:

  • § 168 BGB: Das Recht zur jederzeitigen Kündigung einer Vollmacht.
  • § 172 BGB: Formvorschriften für den Widerruf.

So widerrufen Sie eine Vollmacht rechtskräftig

1. Schriftliche Widerrufserklärung

Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, um Beweissicherheit zu schaffen. Folgende Angaben sind Pflicht:

  • Vollmachtgeber: Name, Adresse, Geburtsdatum.
  • Bevollmächtigter: Name und Kontaktdaten.
  • Datum und Unterschrift: Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers.
  • Verweis auf die ursprüngliche Vollmacht: Genaue Bezeichnung (z. B. „Vollmacht vom 01.01.2023“).

2. Benachrichtigung des Bevollmächtigten

  • Einschreiben mit Rückschein: Senden Sie den Widerruf per Brief oder E-Mail.
  • Bestätigung einfordern: Der Bevollmächtigte sollte den Erhalt quittieren.

3. Rückgabe der Vollmachturkunde

Fordern Sie die Rückgabe der Originalvollmacht und aller Kopien. Bei Verlust erklären Sie dies schriftlich.

4. Information an Dritte

Informieren Sie Institutionen (z. B. Banken, Behörden, Ärzte), die von der Vollmacht wussten, über den Widerruf.


Kostenlose Widerrufsvorlage zum Download

Unsere PDF-Vorlage für den Vollmachts-Widerruf enthält alle rechtlich notwendigen Formulierungen. So nutzen Sie sie:

  1. Daten ergänzen: Tragen Sie Ihre und die Daten des Bevollmächtigten ein.
  2. Unterschreiben und ausdrucken: Senden Sie das Dokument per Einschreiben.

Beispieltext:
„Hiermit widerrufe ich die Vollmacht vom [Datum], die ich Herrn/Frau [Name] zur [konkrete Aufgabe, z. B. Abholung des Reisepasses] erteilt habe. Der Widerruf gilt ab sofort.“


Häufige Fragen zum Vollmachts-Widerruf

1. Kann ich die Vollmacht mündlich widerrufen?

Ja, aber ein schriftlicher Widerruf ist sicherer und vermeidet spätere Streitigkeiten.

2. Was kostet der Widerruf?

Der Widerruf ist kostenlos. Nur bei notarieller Beglaubigung fallen Gebühren an (ca. 50–150 €).

3. Wann wird der Widerruf wirksam?

Sobald der Bevollmächtigte die Erklärung erhält – nicht erst bei Rückgabe der Vollmacht.

4. Was tun, wenn der Bevollmächtigte nicht kooperiert?

  • Einschreiben mit Rückschein als Beweis.
  • Rechtsanwalt konsultieren: Bei anhaltender Weigerung droht Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung.

5. Gilt der Widerruf rückwirkend?

Nein, der Widerruf wirkt nur ab dem Erhalt der Erklärung.


Checkliste für den Widerruf

  • □ Widerrufserklärung ausfüllen, unterschreiben und versenden.
  • □ Bevollmächtigten per Einschreiben benachrichtigen.
  • □ Institutionen über den Widerruf informieren.
  • □ Vollmachturkunde zurückfordern oder Verlust erklären.

Fazit: Klarheit und Sicherheit durch rechtzeitigen Widerruf

Ein Vollmachts-Widerruf ist Ihr gutes Recht und schützt Sie vor Missbrauch. Mit unserer Vorlage und den genannten Schritten können Sie die Vollmacht schnell und rechtskräftig beenden. Bei komplexen Fällen (z. B. Betreuungsverhältnisse oder Streitigkeiten) holen Sie rechtlichen Rat ein.

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FAQ: Vollmacht widerrufen

Was bedeutet es, eine Vollmacht zu widerrufen?

Beim Widerruf einer Vollmacht nehmen Sie die zuvor erteilte Befugnis zurück. Die bevollmächtigte Person verliert dadurch das Recht, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen oder Handlungen vorzunehmen.

Wann kann ich eine Vollmacht widerrufen?

Sie können eine Vollmacht grundsätzlich jederzeit widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Dies gilt auch für Vollmachten, die als „unwiderruflich“ bezeichnet wurden, mit wenigen Ausnahmen (etwa bei bestimmten Vollmachten im Unternehmensrecht).

In welcher Form muss der Widerruf erfolgen?

Der Widerruf sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen, auch wenn ein mündlicher Widerruf rechtlich möglich ist. Bei notariell beurkundeten Vollmachten ist es ratsam, den Widerruf ebenfalls notariell beurkunden zu lassen.

Welche Personen muss ich über den Widerruf informieren?

  • Die bevollmächtigte Person
  • Dritte Personen oder Institutionen, die von der Vollmacht Kenntnis haben (Banken, Behörden, Ärzte, Pflegeeinrichtungen)
  • Bei Vorsorgevollmachten: das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR), falls die Vollmacht dort registriert wurde
  • Bei Handelsregistervollmachten: das zuständige Handelsregister

Was sollte ein Widerrufsschreiben enthalten?

  • Ihre vollständigen Kontaktdaten
  • Die Kontaktdaten des Bevollmächtigten
  • Eine klare Erklärung des Widerrufs
  • Bezugnahme auf die ursprüngliche Vollmacht (Datum, Art der Vollmacht)
  • Aufforderung zur Rückgabe aller Vollmachtsdokumente
  • Datum und Ihre Unterschrift

Muss ich Gründe für den Widerruf angeben?

Nein, Sie müssen keine Gründe für den Widerruf angeben. Die Entscheidung, eine Vollmacht zu widerrufen, liegt allein bei Ihnen als Vollmachtgeber.

Was ist mit bereits getätigten Rechtsgeschäften nach dem Widerruf?

Rechtsgeschäfte, die vor dem Widerruf gültig abgeschlossen wurden, bleiben wirksam. Rechtsgeschäfte nach dem Widerruf sind nur dann wirksam, wenn der Dritte vom Widerruf nichts wusste und auch nicht wissen musste.

Wie kann ich sicherstellen, dass die Vollmacht nicht mehr genutzt wird?

  • Fordern Sie alle Originalvollmachten und Kopien zurück
  • Informieren Sie alle beteiligten Stellen schriftlich über den Widerruf
  • Lassen Sie sich den Erhalt des Widerrufs bestätigen
  • Bei Bankvollmachten: Informieren Sie die Bank umgehend
  • Bei Vorsorgevollmachten: Lassen Sie die Registrierung im ZVR löschen

Was sind die Besonderheiten beim Widerruf einer Vorsorgevollmacht?

Bei einer Vorsorgevollmacht sollten Sie:

  • Den Widerruf im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen
  • Alle Personen informieren, die eine Ausfertigung oder Kopie besitzen
  • Erwägen, eine neue Vorsorgevollmacht für eine andere Vertrauensperson zu erstellen

Kann ein Bevollmächtigter den Widerruf ignorieren?

Nein. Nach erfolgtem Widerruf darf der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht mehr nutzen. Tut er dies dennoch, handelt er ohne Vertretungsmacht und kann für daraus entstehende Schäden haftbar gemacht werden. In schwerwiegenden Fällen kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.